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Start des neuen KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ (Programm-Nr. 275) zum 01.05.2013

25.04.2013


Zum 01.05.2013 startet die KfW ein neues Förderprogramm, das die Nutzung von stationären Batterie-speichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden, unterstützt.
 
Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batterie-speichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird.
Das Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.
 
Die geförderten Batteriespeichersysteme müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Die Tilgungszuschüsse des BMU werden für die Investition in das Batteriespeichersystem und nicht für die Investition in die Photovoltaikanlage gewährt. Der Kredit kann für die Gesamtinvestition beantragt werden.
 
Die Beantragung des Tilgungszuschusses erfolgt zusammen mit dem Kreditantrag. Sobald der Batteriespeicher installiert wurde, kann der Tilgungszuschuss über die Hausbank bei der KfW angefordert werden. Der Tilgungszuschuss wird bei der KfW auf die Kreditschuld des bei der KfW für die Gesamtinvestition in Anspruch genommenen Kredits angerechnet. Es erfolgt keine Auszahlung des Tilgungszuschusses.
   
Die Kreditlaufzeit beträgt 5, 10 oder 20 Jahre. Weitere Einzelheiten und Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt. Insbesondere zu den technischen Anforderungen an Batteriespeichersysteme werden wir Ihnen begleitend zum Programmstart weitere detaillierte Erläuterungen bereitstellen.
Im Internet werden das aktuelle Programm-Merkblatt sowie die aktuellen Formulare in Kürze im Archiv des KfW Beraterforums (beraterforum.kfw.de) und im Downloadcenter (www.kfw.de/merkblaetter bzw. www.kfw.de/formulare) veröffentlicht.
 
(Quelle: KfW)



 
 
 
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